Hast du später einen Schaden, kannst du nicht mehr die Ford Reparatursätze zu Grunde legen, sondern nur die einer freien Werkstatt. Die gegnerische Versicherung zahlte damals ziemlich schnell, aber eben nur einen Bruchteil, da deren Gutachter die Sätze einer freien Werkstatt (die natürlich Vertrag mit der Versicherung hatte) berechnet hatte. Dagegen hatte ich geklagt und die Mehrkosten von immerhin ca. 60% erstritten, da ich vor Gericht mit Serviceheft und Rechnungen beweisen konnte, immer in der Vertragswerkstatt gewesen zu sein, musste die gegnerische Versicherung mir die volle Summe, nebst Zinsen nachzahlen. Sonst hätte ich das Fahrzeug wohlmöglich in einer freien Werkstatt reparieren lassen müssen. Nicht schön und wenn du ohne RS und vielleicht noch mit Leasing machst, dann gn8.
War mir aber bis dahin auch gänzlich unbekannt. Jaja, das gute Recht
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