Beiträge von GrayMatter

    Sehe ich etwas anders. Wenn der Hersteller einen Wechselintervall vorschreibt, dann muss ich mich auch daran halten, wenn ich Garantien und Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte. Ist aber keiner vorgesehen, haftet der Hersteller für einen Schaden, sofern noch eine Garantie besteht.7 Jahre Garantie ist heute keine Seltenheit mehr. Wenn ich jetzt bei einem Vielfahrer von 30tsd km im Jahr ausgehe, wäre das Getriebe trotz 200000km noch im Rahmen der Garantie, auch wenn das Öl nicht gewechselt worden wäre. Ich meine allerdings, das dies durch die Garantie bei 7 Jahren auf max 140tsd km beschränkt ist. Trotzdem so ein Getriebeölwechsel ist auch nicht gerade günstig und wenn er nicht vorgesehen ist, würde ich ihn innerhalb der Garantie auf keinen Fall machen.

    Ford wird schon wissen warum. Ich habe jedenfalls noch nie ein Getriebeöl wechseln müssen, auch nicht bei 400tsd km, war aber auch kein Ford :p

    Also ich kann folgendes dazu sagen , mein ST Line X ist aus 22 und als ich mir Winterreifen gekauft habe beim FFH hat er mir 16 und 17 Zoll angeboten, hab mich für die 17 Zoll entschieden weil gerade mal 50 Euro unterschied war. Wenn ein autorisierter Händler die verschiedenen Größen anbietet dann geh ich als Verbraucher mal davon aus er weiß was er tut . Es hatte überhaupt nichts mit der Ausstattung zu tun oder Motorleistung sondern Ausschließlich mit der Traglast und der Geschwindigkeit , so zumindestens hat man mit mir darüber gesprochen. Ich wollte ja original Felgen damit ich nicht wieder zum Tür muss oder irgendwelche Umbauten vornehmen muss, einfach umstecken und fertig. So war meine Erfahrung mit Winterreifen. :thumbup: :thumbup: :saint:

    Schaut doch einfach in eurer CoC Papier, sind die 16" dort aufgeführt, darfst du sie auch fahren. Ist dort das Schneeflockensymbol hinter der Größe vermerkt, auch nur als Winterreifen.

    Falls dort nicht eingetragen, darst du eine Felge von einem anderen Hersteller auch nur dann eintragungsfrei fahren, wenn es dafür eine ABE ohne A1 Eintragung gibt. Das gilt für die in der ABE aufgeführten Größen. Ab ABE mit A1 Eintragung must man eh zur Abnahme zum TÜV.

    So schwer ist das eigentlich nicht.

    Den Rest Überlese ich lieber, da es nicht der Wahrheit entspricht.

    Titanium möchte ja die korrekte Antwort auf die Frage, warum die 16" bei manchen Pumis erlaubt (im CoC Papier eingetragen) und bei manchen eben nicht erlaubt sind.

    Habe ich bei jetzt 4 verschiedenen Fords seit 2018 mit original Ford Sensoren noch nie erlebt. Da würde ich auf defekte, falsch Angelernte, inkompatible oder Batterieschwäche Sensoren tippen.

    Wenn, dann mußt du schon den 155PS ST-Line mit dem 7Gang PS Getriebe vergleichen, da der Puma ST 160/170PS ja auch nur mit dem PS gibt.

    155PS mit PS 7-Gang Getriebe 8,7 Sek, trotzdem beeindruckend das der 160/170PS 1,3 Sek schneller sein soll.

    Ja es hat einen sichrbaren E8 Stempel, also die Zulassung in Tschechien bekommen. Dachte E1 sorry. Ist aber egal, in welchem Mitgliedsland der EU die Zulassung erfolgt ist, Die E-Zulassung ist EU weit gültig. Dank EU :) . Die Zahl hinter dem E beschreibt nur das Zulassungsland. Ob es derselbe Blinker und vom selben Verkäufer bei Ali war, kann ich nicht sagen, da ich das im Verlauf in meiner App leider nicht mehr einsehen kann.

    Also noch kein Hybrid mit höherem Verbrauch und CO² Werten? Hier könnten dann tatsächlich die CO² Werte ausschlaggebend gewesen sein. Bremsscheiben können es nicht sein, die haben bei beiden vorn 278mm Durchmesser.