Beiträge von GrayMatter

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    Hier mal die Antwort eines der größten Rechtschutzversicherern in Deutschland.

    Als Beispiel wird hier zwar ein Fernseher genannt. Ist aber völlig egal, da das Gesetz hier keinen Unterschied macht.


    Quelle:


    Gerade bei größeren Anschaffungen sind Sie zu Recht enttäuscht, wenn Ihr Kauf nach kurzer Zeit schon nicht mehr funktioniert oder einen anderen Defekt hat. Zu Ihrem Schutz hat der Gesetzgeber das Gewährleistungsrecht geschaffen. Sie haben Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Hat Ihr Verkäufer auf seine Kosten reparieren lassen, sollte eigentlich alles wieder in Ordnung sein. Nur leider tritt der Mangel nicht selten doch wieder auf. Oder ein neuer Defekt stellt sich ein. Die Gewährleistungsfrist beginnt aber nicht immer neu zu laufen.


    Garantie oder Gewährleistung

    Zunächst müssen Sie Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Eine Garantie ist ein unabhängiges Vertragsversprechen. Was Sie vom Verkäufer verlangen können, regeln die Garantiebedingungen. Von Gesetzes wegen steht Ihnen aber immer auch ein Gewährleistungsanspruch zu. Diesen Anspruch haben Sie unabhängig davon, ob der Defekt von den Garantiebedingungen umfasst ist. Wichtig ist nur, dass der Mangel oder dessen Ursache vor Übergabe der Ware bereits vorhanden war und vom Verkäufer zu vertreten ist.


    Nacherfüllung

    Stellt sich ein solcher Mangel ein, können Sie binnen zwei Jahren beim Verkäufer Nacherfüllung verlangen. Diese kann in der Lieferung eines neuen Geräts oder der Reparatur des defekten bestehen. Nach dem neuen Kaufrecht kann der Mangel jetzt auch darin liegen, dass die Beschaffenheit der Ware von der objektiven Soll-Beschaffenheit abweicht. Der Verkäufer hat das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten oder zu großem Aufwand abzulehnen.


    Es kommt darauf an

    Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.


    Reine Kulanz

    Haben Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, wird es schwieriger. Es kommt dann beispielsweise auf Umfang, Dauer und Kosten der Reparaturarbeiten an. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin. Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile sprechen eher für eine Kulanzlösung. Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung ausdrücklich aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.


    Sache des Einzelfalls

    Es kommt also meist auf die Umstände des Einzelfalls an. Hat der Verkäufer ausdrücklich einen Gewährleistungsfall bearbeitet, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Rückgabe des reparierten Geräts neu zu laufen. Finden Sie auf der Reparaturbestätigung hingegen einen Hinweis auf Kulanz, kommt es auf die Art und Kosten der Reparatur an. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie beim Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 09.02.2006, Aktenzeichen 5 U 1452/05).


    Mein Fazit:

    Nehme ich eine Garantie oder Gewährleistung in Anspruch, verlange ich ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis der Tätigkeit woraus hervorgeht wann, wo , wie und womit sie etwas gemacht hat. Die Werkstatt muss es beim Hersteller schließlich auch vorher beantragen, sonst gibt es kein Geld. Im Falle einer Ablehnung lasse ich mir das ebenfalls schriftlich geben.

    Ich glaube das mit einem schriflichen Nachweis auch hier die Auffassung vertreten wird, das man davon ausgehen kann, dass der Schaden als Folgeschaden zu sehen ist und dieses Teil eben im Rahmen der ersten Reparatur mit getauscht hätte werden müssen. Was die zweite, wenn auch später erscheine TSB ja dann bestätigt. Wenn nicht, würde ich die Sache auch an meinen RA abgeben, auch wenn man mir 50% Eigenanteil anbieten würde. Das wichtigste ist, das man alle Beweise sichert und sich die Reparatur schriftlich belegen läßt. Sonst könnte ja jede Seite alles behaupten.

    KAPTIC Es sind schon auffällig viele davon betroffen, wenn man in die Foren und Gruppen schaut. Der Schaden tritt ausschließlich beim Schalter zwischen 35-60tsd km zum ersten Mal auf. Während der Garantie ist das auch kein Problem. Kulanz wird aber schwierig. Kommt auf den Händler an. Ob es eine TSI gibt, kann ich nicht sagen. Manchmal tauschen sie nur die Synchron Ringe, aber oft auch das ganze Getriebe. Gibt trotzdem einige, die schon 2 Getriebeschäden hatten.

    Wenn da Interesse besteht, die Standorte bitte direkt anschreiben und Termin buchen. Einige Ford Händler arbeiten fest mit denen zusammen, wenn sie nicht weiterkommen oder sich den Auftrag nicht zutrauen und kassieren dann mit ab.

    Wenn der Öldruck rapide sinkt, wird man es jedenfalls merken. Nicht nur Leuchten, sonser8aich an der Leistung. Die Kette beruhigt schon etwas. Allerdings habe ich meine Strategie geändert, kaufe deshalb nur noch Neuwagen und fahre sie maximal 80tsd km, so daß ich im Ernstfall abgesichert bin. In heutigen Zeiten wird das immer schlimmer durch Downsizing, Akkus etc. Früher rostete die Karosserie, heute Kapitale Motorschäden oder Akkus, die definitiv nach 10 Jahren das zeitliche segnen. Betrifft aber leider alle Hersteller.

    Gefällt mir der neue Kuga, denke ein sinnvoller Tausch von der Größe und Optik, gerade zum FL Puma. Viel Spaß und allzeit gute Fahrt und neue Abenteuer mit dem neuen Kuga.

    Hast du noch vielleicht noch ein Bild vom Cockpit mit dem Sync4?

    Ich hatte den Bericht auch gelesen und wollte ihn erst posten, wusste aber das er irgendwann hier auftaucht. Vermutlich wurde das oftmals das falsche ÖL nachgefüllt oder gewechselt. Bei den 1.0 Ecoboost Motoren reicht es eben nicht, wie früher üblich, nur auf die Viskosität zu achten, sondern ist es zwingend notwendig auch auf die Normen zu achten, die Ford vorschriebt. Bei den ersten, die noch beide die Zahnriemen hatten (Ecosport, Focus MK3) ist natürlich der Abrieb auch höher, darum war es bei diesen war es besonders wichtig. Mit der Einführung des Puma und beim MK4 Focus wurde bekanntlich der Zahnriemen durch eine Kette gewechselt, dadurch ist nicht mehr soviel Abrieb im Öl, so das das Problem mit dem verstopften Ölsieb hier wohl nicht mehr so leicht auftreten kann. Zudem hat Ford vor kurzem eine neue verbesserte Ölsorte / Norm eingeführt, die auch abwärtskompatibel ist. Das dieses Problem aber nicht alle betrifft und ich auch schon Ecosports mit 480000km gesehen habe, sehe ich das Problem eher in falsch verwendeter Ölnorm oder in extrem viel Kurzstrecke. Gäbe es allerdings ein grundsätzliches Problem, hätte Ford ja auch den Intervall anpassen können. Das galt aber nur für die ersten Modelle, hier allerdings von Anfang an 1 Jahr/20000 später 2 Jahre / 30000. Ausschließlich bei Kurzstreckenbetrieb würde ich das Öl sicherheitshalber vorher wechseln, viel wichtiger ist aber meiner Meinung nach, die Ford Ölnorm einzuhalten, auch beim nachfüllen. Das war aber weit vor diesem Bericht auch schon alles bekannt.