Beiträge von ZAV

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    Ok, wenn Du meinst es ist kein gängiger Fehler und schwer zu orten ist, tröstet mich das

    ein wenig😁!

    Jedenfalls danke für Deine Antwort.

    Ich würde, da es ja nur knapp nach Ablauf der Garantie ist, eine Mail an Ford Köln schicken. Die haben manchmal ganz überraschende und zufriedenstellende Kulanzangebote.

    Jepp, man macht es den Kunden nicht einfach. Und ob ein ST mit 160PS noch ein ST ist, da scheiden sich ja nun auch die Geister. Letztlich zählt der Flottenausstoß und da steht Ford anscheinend so nicht gut da, so daß sie sich entscheiden müssen. Die Modelle, wo die Marge recht niedrig ist, fliegen halt nun aus dem Programm.

    Und das ja nicht nur bei Ford ...und dann werden alle völlig überrascht und erstaunt sein, warum demnächst alle Familien chinesische Kleinwagen als Zweit oder Drittauto kaufen werden.

    Ich steh mirs auf die (Bezahlversion) TT für AA. Das kann seit einigen Tagen auch Länge/Höhe/Breite/Gewicht/Achsgewicht/Gefahrgut/ADR Tunnelbeschränkungen (Was immer das ist 8o ) Und im Gegensatz zum Puma Navi findet es sich auch im tiefsten Griechenland zurecht. :)

    War doch selbstverschuldet. Somit greift nur die (wenn vorhandene) Vollkasko. Und da muss man rechnen, ob sich das überhaupt lohnt. Wenn man keinen Rabattretter hat, wird man um einige Sttufen hochgestuft. Da gibt's Rechner dafür.

    Meist erst bei Schäden im 4stelligen Breich sinnvoll... Die SB sollte dabei auch nicht außer Acht gelassen werden...

    Selbstverschuldet war es nicht, da es im Rahmen der Hilfeleistung passiert ist. Auch wenn ich mir die Anzughose im Rahmen meiner Hilfeleistung an einer scharfen Kante aufgerissen habe - ist es auch selbstverschuldet - fällt aber trotzdem unter die Schadensersatzpflicht des Verunfallten.

    In Ö gibt es bei keiner Form des Kaskoschadens eine Stufenverschlechterung. Die Stufenverschlechterung gibt es in Ö nur bei der Haftpflicht. Mein aktueller Selbstbehalt ist 265 €.

    Schäden, aber auch den Verbrauch von Gütern (Feuerlöscher, Verbandsmaterial, Kleiderreinigung etc) die bei Hilfeleistungen entstehen - bezahlt normalerweise die Haftpflichtversicherung des verunglückten Fahrzeuges.