Moin, nein, dass ist genau so wie die Akustische Warnung bei zu schnellem Fahren. Laut EU-Regelung dürfen diese Assistenten nicht dauerhaft abstellbar sein und müssen nach jedem Neustart aktiviert werden.
Seit 07/2024 müssen alle Neufahrzeuge, die in der EU zugelassen werden, bestimmte Assistenten beinhalten. Dazu gehört die Akustische Warnung bei zu schnellem Fahren, genau so wie der Rückwärts-Notbremsassistent. Die Toleranzeinstellung bei einem Tempomaten darf es ebenfalls nicht mehr geben.