Die Klettband-Variante ist nicht zulässig. Auch Saugnapf- oder Magnetbefestigungen sind nicht mehr erlaubt.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html#:~:text=(5)%20Kennzeichen%20müssen%20an%20der,fahrzeugbezogene%20Teil%20jeweils%20fest%20anzubringen.
Siehe hierzu Satz 5 - der eine feste Anbringung vorschreibt.
Also der Satz unter (5) sagt aber nicht explizit aus, das man diese nicht mehr mit Klettband etc. befestigen darf....
Es heißt im Gesetztestext: (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Das "fest" kann man sicher auslegen wie man will ![]()
Z.b. ein Kennzeichenhalter ist binnen Sekunden geöffnet und die Kennzeichen z.b. entwendet, wäre natürlich auch bei Klett etc. möglich.