Beiträge von ZAV

    Finde ich überhaupt nicht, im Gegenteil, sie schaltet in jeder Situation genau wie sie soll, schnell und präsise. Durch die Rekurperartion bremst der Motor bei Gefällen deutlich besser als ohne. Ich hatte bisher noch nie das Gefühl, im falschen Gang zu sein, im Gegensatz zum Vorgänge

    Nicht wennst 20 Minuten lang steil bergab fährst ... das würde ich meinen Bremsen niemals zumuten. Da schaltet die Automatik gar nicht - weil sie nicht weiss wie sie soll und daher auch nicht schnell und präzise ... aber jeder wie er findet und glaubt :)

    Der Puma, den wir zur Probefahrt hatten, hatte die Automatik und statt eines M- gab es dort eine L-Stellung und auch keine Schaltwippen am Lenkrad. In der Januar-Preisliste standen die Schaltwippen noch bei den ST-Line Modellen mit Automatik drin, in der aktuellen Preisliste ist diese nur noch beim ST X mit Automatik vermerkt und bei allen anderen Modellen steht ein Strich.

    Arg ... find ich ... denn das manuelle Schalten ist (kenn ich von meinen beiden C Maxs + meinem aktuellen Puma) bei jeglichen Bergfahrten voll angenehm. L ist ein Rückschritt in das Mittelalter des Automatikgetriebes :cursing:

    @Puma-2020 warum sollte man den TÜV in der Garantiezeit beim Händler machen?

    Eine Verständnisfrage für einen Österreicher - sind die TÜV Kosten unterschiedlich, ob ich das beim Händler mache oder nicht?

    Bzw. der erste TÜV (Pickerl/§57 Überprüfung) findet bei Neuwagen erstmals nach 3 Jahren statt. Da ists schon angenehm wenn der FFH auch gleich repariert ... und Garantie hat man auch noch auf die meisten Sachen

    ZAV: Ich poste in diesem Forum, weil ich die Idee unterstützen will, sich gegenseitig durch Beiträge zu helfen. Bei deinen obigen Beiträgen, frage ich mich aber schon, für wen sie gewinnbringend sein sollen. Da ist viel heiße Luft drin, die schnell zusammenfällt.

    Danke für deine wunderbare Einschätzung. Ein wirklich wesentlicher Beitrag zur Batterieproblematik - aber ich habe schon verstanden, dass du gerne und wichtig herumschraubst und das hilft sicher den meisten hier. Vor allem, weils ja gratis auch gegangen wäre, wenn man gewusst hätte, dass es eine offizielle Regelung von Ford für die Rombat Batterien gab und gibt. (Das find ich im Forum weitaus hilfreicher) Aber so sind die Gusto halt völlig verschieden ... und damit ist mein Gesprächsbedarf mit dir zu diesem Thema auch schon sehr erschöpft.

    ZAV: Meine obigen Aussagen zu Gewährleistung, Garantie und Kulanz waren stets fehlerfrei. Demgegenüber bringst du immer noch einiges zur Sachmängelhaftung durcheinander.


    Als ich beim FHH die häufigen Batteriestandswarnungen in der FordPass-App erstmals bemängelte, war bei mir schon die Zeit der anfänglichen Beweislastumkehr zugunsten des Käufers, damals noch 6 Monate, abgelaufen. Der "erfahrene" Werkstattmeister argumentierte, dass ich wohl zu viel Kurzstrecke fahre, derartige Warnmeldungen sehr früh kämen und ich die Batterie mit einem CTEK-Ladegerät aufladen solle.

    Pech - und noch immer kein Grund aufzugeben. Vor allem da leicht nachzuweisen wäre, dass das Batterieproblem (Rombat) bei den Batterien bekannt ist und eine Vorgehensweise für Fordhändler zur "Garantieabwicklung" durch Ford festgelegt ist. Aber jeder wie er mag ... ich persönlich tät halt weder mein Geld noch meine Zeit verschwenden.

    Man darf sich halt auch nicht vertrösten lassen ... wobei ich persönlich immer wieder entsetzt bin, welche Geschichten hier über deutsche FFHs zu lesen waren. Meine beiden Ältesten, die seit Jahrzehnten in .de leben erzählen auch aus anderen Bereichen übles.

    Ford Köln ist nach meiner Erfahrung vom Frühjahr, aber auch was Kulanz betrifft, nicht schlecht. Fiesta bei der liebwerten Gattin 10 Tage nach Ablauf der Garantie -> gebrochene Federn hinten li + re. Kosten wurden nach einem freundlichen Mail anstandslos übernommen. Die Bearbeitungszeit mit weniger als einem Monat war auch erträglich.

    ZAV: In meiner Ford-Garantieerweiterung ist die Starterbatterie explizit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Neuwagengarantie gibt es damit keinen Rechtsanspruch auf den Austausch einer vermeintlich defekten Starterbatterie, den man z. B. mithilfe einer Rechtschutzversicherung einklagen könnte. Ich habe übrigens eine gute.

    Leider formulieren wir alle - mich eingeschlossen - oft unsauber. Denn eigentlich schlägt nicht die Garantie zu - obwohl wir alle inkl. meinem FFH davon reden. Meinen tun wir in vielen Fällen - so auch hier - die gesetzliche Gewährleistung. Und wenn ich wenige Wochen nach der Fahrzeugübernahme das 1te Mal die Batterie reklamiere, dann habe ich kein Problem damit einen offensichtlichen Mangel nachzuweisen, der bereits bei der Übergabe bestand. Daher kann die (freiwillige) Garantie bei der Reklamation auch abgelaufen sein. Es zählt für die Frist nur die erste Reklamation.