Habe heute bei meinem Ford Puma ST Line X die Winterreifen abstecken und die Sommerreifen aufstecken lassen.
"Lassen" klingt nach einer Werkstatt - die haben das nicht erledigt?
Habe heute bei meinem Ford Puma ST Line X die Winterreifen abstecken und die Sommerreifen aufstecken lassen.
"Lassen" klingt nach einer Werkstatt - die haben das nicht erledigt?
@Puma-2020 warum sollte man den TÜV in der Garantiezeit beim Händler machen?
Eine Verständnisfrage für einen Österreicher - sind die TÜV Kosten unterschiedlich, ob ich das beim Händler mache oder nicht?
Bzw. der erste TÜV (Pickerl/§57 Überprüfung) findet bei Neuwagen erstmals nach 3 Jahren statt. Da ists schon angenehm wenn der FFH auch gleich repariert ... und Garantie hat man auch noch auf die meisten Sachen
ZAV: Ich poste in diesem Forum, weil ich die Idee unterstützen will, sich gegenseitig durch Beiträge zu helfen. Bei deinen obigen Beiträgen, frage ich mich aber schon, für wen sie gewinnbringend sein sollen. Da ist viel heiße Luft drin, die schnell zusammenfällt.
Danke für deine wunderbare Einschätzung. Ein wirklich wesentlicher Beitrag zur Batterieproblematik - aber ich habe schon verstanden, dass du gerne und wichtig herumschraubst und das hilft sicher den meisten hier. Vor allem, weils ja gratis auch gegangen wäre, wenn man gewusst hätte, dass es eine offizielle Regelung von Ford für die Rombat Batterien gab und gibt. (Das find ich im Forum weitaus hilfreicher) Aber so sind die Gusto halt völlig verschieden ... und damit ist mein Gesprächsbedarf mit dir zu diesem Thema auch schon sehr erschöpft.
ZAV: Meine obigen Aussagen zu Gewährleistung, Garantie und Kulanz waren stets fehlerfrei. Demgegenüber bringst du immer noch einiges zur Sachmängelhaftung durcheinander.
Als ich beim FHH die häufigen Batteriestandswarnungen in der FordPass-App erstmals bemängelte, war bei mir schon die Zeit der anfänglichen Beweislastumkehr zugunsten des Käufers, damals noch 6 Monate, abgelaufen. Der "erfahrene" Werkstattmeister argumentierte, dass ich wohl zu viel Kurzstrecke fahre, derartige Warnmeldungen sehr früh kämen und ich die Batterie mit einem CTEK-Ladegerät aufladen solle.
Pech - und noch immer kein Grund aufzugeben. Vor allem da leicht nachzuweisen wäre, dass das Batterieproblem (Rombat) bei den Batterien bekannt ist und eine Vorgehensweise für Fordhändler zur "Garantieabwicklung" durch Ford festgelegt ist. Aber jeder wie er mag ... ich persönlich tät halt weder mein Geld noch meine Zeit verschwenden.
Man darf sich halt auch nicht vertrösten lassen ... wobei ich persönlich immer wieder entsetzt bin, welche Geschichten hier über deutsche FFHs zu lesen waren. Meine beiden Ältesten, die seit Jahrzehnten in .de leben erzählen auch aus anderen Bereichen übles.
Ford Köln ist nach meiner Erfahrung vom Frühjahr, aber auch was Kulanz betrifft, nicht schlecht. Fiesta bei der liebwerten Gattin 10 Tage nach Ablauf der Garantie -> gebrochene Federn hinten li + re. Kosten wurden nach einem freundlichen Mail anstandslos übernommen. Die Bearbeitungszeit mit weniger als einem Monat war auch erträglich.
ZAV: In meiner Ford-Garantieerweiterung ist die Starterbatterie explizit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Neuwagengarantie gibt es damit keinen Rechtsanspruch auf den Austausch einer vermeintlich defekten Starterbatterie, den man z. B. mithilfe einer Rechtschutzversicherung einklagen könnte. Ich habe übrigens eine gute.
Leider formulieren wir alle - mich eingeschlossen - oft unsauber. Denn eigentlich schlägt nicht die Garantie zu - obwohl wir alle inkl. meinem FFH davon reden. Meinen tun wir in vielen Fällen - so auch hier - die gesetzliche Gewährleistung. Und wenn ich wenige Wochen nach der Fahrzeugübernahme das 1te Mal die Batterie reklamiere, dann habe ich kein Problem damit einen offensichtlichen Mangel nachzuweisen, der bereits bei der Übergabe bestand. Daher kann die (freiwillige) Garantie bei der Reklamation auch abgelaufen sein. Es zählt für die Frist nur die erste Reklamation.
Deinem ersten Absatz, besonders, was den letzten Satz angeht, kann ich nur zustimmen.
Beim zweiten Absatz, na ja, schön, dass Du weißt, warum Du eine Rechtsschutzversicherung hast. Warum Du aber scheinbar indirekt vermutest, dass der FFH befürchtet haben könnte, wenn er Dir die Batterie nicht nach dem 3. Versuch auf Garantie tauscht, dass Du ihn dann rechtlich belangen wirst, lässt Dich so ein wenig im Poserlicht erscheinen. Nicht zuletzt durch den Versuch der Verallgemeinerung hinsichtlich Deiner wagen Vermutung zu Einsparungen in D bei Rechtsschutz und ADAC.
Das ist ein wenig unsauber rübergekommen - das mit dem Ahnen der Rechtschutzversicherung hat mein jetziger FFH eh nicht zu befürchten. Schon gar nicht weil sein Werkstättenleiter (ohne jeden Druck) ganz von sich aus erklärt hat, dass er 3 Reklamationen von mir braucht und nach seiner 3ten Überprüfung und Dokumentation im Fordsystem die Batterie auf Garantie tauschen darf/kann. Die unterstellte Verallgemeinerung war keine wage Vermutung, sondern eine ernsthafte Frage, weil hier viele Poster über Probleme mit ihrem FFH berichten und niemand von Unterstützung durch den ADAC geschrieben hat. Daher habe ich fast vermutet, dass es immer weniger ADAC Mitglieder gibt. Falls doch nicht - stellt sich wiederum die Frage - warum gehen die Leut dann nicht zum ADAC und holen sich Hilfe? Man muss im Leben nicht alles selbst erledigen - vor allem wenn man dafür bereits bezahlt hat (Mitgliedschaften/Versicherungen/Garantieumfang/etc)
ZAV: Es ist schön, wenn Sie zu Ihrem Ford-Vertragshändler einen so kurzen Draht haben, dass er schon [!] nach der dritten Reklamation die Starterbatterie kostenlos tauschte. Andere wie ich, wurden aber auch nach der dritten Reklamation vertröstet, mit Begründungen wie "sie fahren wohl zu viel Kurzstrecke", "die Batterie muss nur mal aufgeladen werden, kaufen sie sich ein CTEK-Ladegerät...". Andere, hier im Forum nachzulesen, mussten den Batterietausch beim FFH arg teuer bezahlen.
Vielleicht sind Sie ein uralter Stammkunde bei Ford bzw. Ihrem Ford-Vertragshändler, der schon viele Rechnungen treu und teuer bezahlt hat? Vielleicht haben Sie noch zu wenig positive Erfahrungen mit der Selbstreparatur gemacht? Vielleicht war Ihre dritte Reklamation noch während der Gewährleistungszeit? Vielleicht bekamen Sie eine Kulanz- statt einer Garantie- bzw. Gewährleistungsleistung?
Nein weil der Werkstättenleiter mich darauf hingewiesen hat - dass er beim 3ten Reparaturversuch die Batterie bei Ford zum Garantietausch melden kann. (Da die Garantieabwicklung auch in Ö über Ford Köln geht - denke ich es gibt keinen Unterschied in den Fordregeln für DE und AT) Warum soll ich irgendetwas selbst "reparieren", das von der Garantie abgedeckt ist? Da wäre ich doch selten dämlich?
Vielleicht ahnt mein FFH auch nur, dass ich weiß warum ich eine Rechtsschutzversicherung habe. Außerdem habe ich auch noch eine ÖAMTC Mitgliedschaft mit Anspruch auf Rechts- und technischer Beratung. Mein voriger FFH hat das schmerzhaft feststellen müssen. Es ist IMHO eine Unsitte sich alles von den "Dienstleistern" gefallen zu lassen. Aber vielleicht wird heute bei Rechtsschutz und ADAC Beiträgen gespart?
Ich hoffe nun, dass der Batterietausch nun der große Wurf ist, der eine dauerhafte Problemlösung bringt. Auf eine weitere Bittstellerei in Ford-Werkstätten oder dort auf einen teueren Batterietausch für um die 300 €, wie andere berichteten, hatte ich keine Lust. Bei meiner Ford-Garantieerweiterung hat man (noch) die Starterbatterie ausgeschlossen.
Sorry - ich verstehe Euch alle nicht - oder ist in DE wirklich so schlimm? Ein paar mal beim FFH aufgeschlagen und nach dem 3ten Mal (so glaub ich von Ford vorgeschrieben) wurde anstandslos die Batterie auf eine Varta - natürlich auf Garantie - getauscht. Dieses Selbstherumgetue bei Auto in Garantie halte ich für völlig sinnarm. Dafür haben wir alle beim Kauf bezahlt -> da soll sich der FFH doch herumärgern - und zwar bis der Mangel behoben ist.
Der Warnton und auch sogar die Warnleuchte werden ebenfalls deaktiviert, indem man den Gurt während der Fahrt, wie vorgeschrieben benutzt!
Ja genau und nach 35 Jahren Rettungsdienst fahren und fliegen will man auch nichts anderes tun ![]()
Eine Frage die mich jetzt interessiert - gibt es denn nicht beim ADAC wie in Ö beim ÖAMTC einen technischen Dienst/Prüfdienst sowie eine Rechtsberatung/Konsumentenschutzabteilung? Diese fundierten technischen wie juristischen Briefwechsel hat mein damaliger Fordhändler nicht lange ausgehalten. In Ö gibts auch nach jedem Besuch bei einem FFH einen Feedbackbogen zum online ausfüllen. Negative Bewertungen führen lt. Auskunft eines Mitarbeiters meines FFHs immer zu Ärger mit Ford.