Wenn eine Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt wird (und dies in der Rechnung auch ausgewiesen ist), dann muss der Hersteller auch Garantieleistungen erbringen - das ist EU-Recht!
Problematisch ist da nur die Kulanz nach Ablauf der Garantie - die kann man in der Regel vergessen, wenn die Inspektionen nicht in der Ford-Werkstatt gemacht wurden.
Gruß Jörg