Ich verweise doch auf das Gesetz und das ist eindeutig. Kann der Händler gern so abtun, aber mit der Beweislastumkehr soll genau das verhindert werden. Der Händler ist verpflichtet diese 12 Monate anzuerkennen und wenn nicht, geht zum Anwalt. Bisher hatte ich da nie Probleme. Ob Auto, elektronische Geräte etc. Auf eine ordnungsgemäße Reparatur und die 12 monatige Gewährleistung hat der Kunde gesetzlichen Anspruch nach BGB. Selbstverständlich auch auf die verbauten Teile.
du willst es nicht verstehen, oder?
ich bin raus, muß ich mir nicht noch nach Feierabend geben, diese Gespräche reichen mir in der Woche schon. 😂
Viel Spass und dann aber nicht wundern.