Die Kupplung dürfte unter Verschleiß fallen. Trotzdem darf diese nicht nach 60tsd km verrecken. Da gäbe es bei einem Neuwagen diverse Urteile, diese Kosten ebenfalls einzuklagen. Letztlich ist man aber wahrscheinlich froh, das das Auto wieder läuft.
ich hab schon kupplungen gesehen die waren nach 10k fertig, das ist und bleibt ein Verschleißteil. Wer ein Gutachten, Prozess anstrengen will, dem wünsche ich viel Erfolg und einen langen Atem