Alles anzeigenIn deinem Fall käme es darauf an. Es besteht die Gefahr, das das Gelenk nur abschmiert würde, anstatt es zu tauschen.
Ob das Gelenk allerdings wirklich getauscht werden müsste, kann dir niemand vorhersagen. Das kommt ganz auf den Schaden an.
Variante 1, Reparatur bei deinem Händler:
Es gilt die Beweislastumkehr: Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach der Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass das Auto schon beim Kauf defekt war. Danach liegt die Beweislast beim Käufer.
Das heißt im Umkehrschluss der Händler kann sich nicht rausreden.
Könnte natürlich sein, das er das Gelenk nur abschmiert, auch wenn es getauscht werden müsste, um seine Kosten erstmal niedrig zu halten.
Aber:
Wenn derselbe Mangel nach einem Reparaturversuch erneut auftritt, haben Sie weitreichende Rechte. Im deutschen Gewährleistungsrecht gilt eine Nachbesserung in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen (§ 440 BGB).
Die Fahrerei kann dir allerdings niemand nehmen und da braucht dir der Händler auch nicht entgegen zu kommen.
Variante 2:
Vorher solltest du aber unbedingt mit einer Ford Werkstatt in deiner Nähe und Vertrauens abklären, ob die Premium-Garantie Ersatzteile und Arbeitslohn einer Ford Werkstatt voll übernimmt. Da denen das im Prinzip egal ist, wer die Rechnung bezahlt, würde ich den Austausch des Gelenkes ansprechen, denn das ist definitiv sicherer und wäre vermutlich die bessere und sogar kostengünstigere Wahl.
Ich würde erst die zweite Variante probieren. Mit denen den Schaden besprechen und die Garantiebestimmungen mitnehmen, zur Prüfung. Würde denen klarmachen, das du lieber einen Austausch vorziehen würdest.
Die Frage wäre nur, ob die Garantie das ganze auch zu 100% übernimmt, obwohl eigentlich der Händler noch in der Gewährleistungspflicht ist. Wenn ja, dann klar die zweite Variante, da effektiver und kostengünstiger. Aber das würde ich definitiv vorher genau abklären, sonst bleibt dir nur Variante 1.
Habe Variante 1 (120 km eine Fahrt) heute per Mail angeschrieben. Soll anrufen und einen Termin machen damit sie erst mal begutachten können. Habe den Verdacht mit dem Kreuzgelenk geäußert. Vertraue dem Händler/Werkstatt auch nicht so richtig. Haben mir den Puma mit Maderschaden verkauft den sie hätten sehen müssen. Wollten dann wegen der Kosten rumzicken. Auf der Art der Maderschaden ist ja erst nach dem Kauf passiert. Gut das ich fotos vom Motorraum bei der Probefahrt gemacht habe.
Habe den Maderschaden über meine Autoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bei dem Händler der Variante 2 reparieren lassen. Nachdem ich den Geschäftsführer per Mail deshalb angeschrieben hatte, haben Sie mir die 150 Euro erstattet.
Für Variante 2 (16 km eine Fahrt) habe ich einen Termin am 08.09. Die wollen das Auto zwei Tage haben um zu suchen. Hatte bei Termin Vereinbarung das Kreuzgelenk als Verdacht angesprochen. Und dann will die Werkstatt das mit der Garantie mit mir besprechen.
Ein kompletter Tausch wäre mir auch lieber.
Die Frage ist ja, wie lange kann ich mit dem defekt fahren?