Alles anzeigennein da liegst du falsch.
Welche Ansprüche und Pflichten? Du bist nicht der Kunde bei der Garantierep. das ist der OEM selber. Ergo es ist zwar dein Auto, die Rep aber selber geht dich als Kunde nichts an, und da hast du auch keine Gewährleistung drauf da du die Rep nie selbst bezahlt hast.. Das ist leider was fast niemand verstehen will. Bei jedem OEM gleich, anders ist das überhaupt nicht möglich.
Wir reden hier nur von Garantie, was eine Freiwillige Leistung des Herstellers ist und da legt nicht der Gesetzgeber was fest, das ist eine Vereinbarung zwischen Kunde und OEM, nur der Kunde liest sich das nie durch, leider.
Es gibt dann noch Kulanz, aber auch hier ist es ein Werkzeug zur Kundenbindung im Haus. Ich hab schon so viele laute Kunden gehabt, die das erste mal ins Haus gekommen sind, alles ist schlecht und jetzt bitte Kulanz, und gleichzeitig auch tönen, ich werd nie wieder so ein Fahrzeug kaufen. ....Meine Antwort auf Kulanz kannst du dir jetzt selber denken.......
Ich verweise doch auf das Gesetz und das ist eindeutig. Kann der Händler gern so abtun, aber mit der Beweislastumkehr soll genau das verhindert werden. Der Händler ist verpflichtet diese 12 Monate anzuerkennen und wenn nicht, geht zum Anwalt. Bisher hatte ich da nie Probleme. Ob Auto, elektronische Geräte etc. Auf eine ordnungsgemäße Reparatur und die 12 monatige Gewährleistung hat der Kunde gesetzlichen Anspruch nach BGB. Selbstverständlich auch auf die verbauten Teile.