Hatte ich damals auch original vom Werk mit bestellt und ein Adapter lag bei mir bei der Auslieferung im Kofferraum. Hatte das aber auch kontrolliert wegen der ebenfalls vom Werk verbauten abschließbaren AHK.
Aber auch sonst hätte ich den Händler in die Pflicht genommen. Er muss dir im ersten Jahr beweisen, das er dir den übergeben hat. Hast du allerdings ein Abnahmeprotokoll unterschrieben, wo das Schloss mit aufgeführt wird, hast du schlechte Karten. Ist das ein Neuwagen kann er bei Ford anfragen. Sonst muss der Händler an den Vorbesitzer rantreten und nachfragen. Zur Not würde ich ihn verpflichten das zu knacken und falls ein Schaden entsteht dafür zu haften. Rechtschutz hilft da auch, meistens reicht aber der Hinweis an den Händler, das man sich das so nicht gefallen lässt.
Wenn er sich nicht darauf einlässt, würde ich ihm dafür schriftlich eine geeignete Frist von 2-3 Wochen setzen.
Aber auf keinen Fall selbst oder durch dritte machen lassen.