Beiträge von egal123456

    frisch?


    das ist vom 8.10.2024

    Natürlich hat man laut BGB auch auf ein verbautes Ersatzteil Anspruch. Sollte es nach 4 Wochen oder auch 6 - 12 Monate wieder kaputt gehen, wird der der es verbaut hat, kostenlos erneut reparieren. Wenn nicht, gehts zum Anwalt und der Kunde bekommt 100% Recht.

    Alles schon erlebt 😉

    ich zitiere Ford kurz selber, ich bin dann endgültig raus, dieses nicht verstehen wollen wie es rechtlich läuft ist einfach nur anstrengend!


    "Wird während der Laufzeit der Garantie ein Bauteil aufgrund eines Herstellungs- oder Materialfehlers ausgetauscht, verlängert sich die Garantie hierdurch nicht; die Garantie für das im Austausch eingebaute Bauteil erlischt mit dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit."

    Ich verweise doch auf das Gesetz und das ist eindeutig. Kann der Händler gern so abtun, aber mit der Beweislastumkehr soll genau das verhindert werden. Der Händler ist verpflichtet diese 12 Monate anzuerkennen und wenn nicht, geht zum Anwalt. Bisher hatte ich da nie Probleme. Ob Auto, elektronische Geräte etc. Auf eine ordnungsgemäße Reparatur und die 12 monatige Gewährleistung hat der Kunde gesetzlichen Anspruch nach BGB. Selbstverständlich auch auf die verbauten Teile.

    du willst es nicht verstehen, oder?


    ich bin raus, muß ich mir nicht noch nach Feierabend geben, diese Gespräche reichen mir in der Woche schon. 😂

    Viel Spass und dann aber nicht wundern.

    Naja so ganz richtig ist das aber auch nicht, denn auch für die Autoreparatur gilt die Beweislastumkehr von aktuell 12 Monaten zwar keine Garantie, aber einen Gewährleistungsanspruch:


    Gewährleistung bei Autoreparatur: Ansprüche und Pflichten

    nein da liegst du falsch.


    Welche Ansprüche und Pflichten? Du bist nicht der Kunde bei der Garantierep. das ist der OEM selber. Ergo es ist zwar dein Auto, die Rep aber selber geht dich als Kunde nichts an, und da hast du auch keine Gewährleistung drauf da du die Rep nie selbst bezahlt hast.. Das ist leider was fast niemand verstehen will. Bei jedem OEM gleich, anders ist das überhaupt nicht möglich.


    Wir reden hier nur von Garantie, was eine Freiwillige Leistung des Herstellers ist und da legt nicht der Gesetzgeber was fest, das ist eine Vereinbarung zwischen Kunde und OEM, nur der Kunde liest sich das nie durch, leider.


    Es gibt dann noch Kulanz, aber auch hier ist es ein Werkzeug zur Kundenbindung im Haus. Ich hab schon so viele laute Kunden gehabt, die das erste mal ins Haus gekommen sind, alles ist schlecht und jetzt bitte Kulanz, und gleichzeitig auch tönen, ich werd nie wieder so ein Fahrzeug kaufen. ....Meine Antwort auf Kulanz kannst du dir jetzt selber denken.......

    Die Kupplung dürfte unter Verschleiß fallen. Trotzdem darf diese nicht nach 60tsd km verrecken. Da gäbe es bei einem Neuwagen diverse Urteile, diese Kosten ebenfalls einzuklagen. Letztlich ist man aber wahrscheinlich froh, das das Auto wieder läuft.

    ich hab schon kupplungen gesehen die waren nach 10k fertig, das ist und bleibt ein Verschleißteil. Wer ein Gutachten, Prozess anstrengen will, dem wünsche ich viel Erfolg und einen langen Atem

    lest euch aber bitte die Bedingungen VORHER durch, diese Verlängerung ist keine Original Ford Werksgarantie, ich hab schon in so leere Augen geschaut als ich das bei einem anderen OEM dem Kunden mitgeteilt habe, das diese Beanstandung nicht unter Garantie fällt. Und das nicht nur einmal.